Die europäische Kommission hat das Data Privacy Framework abgesegnet. Ob das neuerliche transatlantische Datenschutzabkommen auch vor Gericht standhält, wird sich demnächst zeigen. Auf Safe Harbor und Privacy Shield folgt Data Privacy Framework. Foto: mixmagic – shutterstock.comDie Europäische Kommission hat einen neuen Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA (Data Privacy Framework) gebilligt (PDF) und unternimmt damit einen weiteren Versuch, einen rechtssicheren Datentransfer zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika zu gewährleisten.“Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten. Der Rahmen zeigt, dass wir durch Zusammenarbeit die komplexesten Fragen angehen können”, wird Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission in einer Pressemitteilung zitiert. The protection of your personal data is a fundamental right. After intense cooperation with our US partners, we are adopting a new EU-US Data Privacy Framework for safe and trusted EU-US data flows. This will ensure an adequate level of data protection for EU citizens and bring… pic.twitter.com/p5YprgtbpY— European Commission (@EU_Commission) July 10, 2023 “Anfang nächsten Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof”Weniger enthusiastisch nehmen die Datenschützer von noyb die Entscheidung der EU auf. Die von Max Schrems gegründete Organisation hat bereits angekündigt, rechtlich gegen das neue Data Privacy Framework vorgehen zu wollen. Die Datenschützer zeigen sich zuversichtlich, dass auch der dritte Versuch einer Datenschutzvereinbarung zwischen Europa und den Vereinigten Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird: “Das angeblich ‘neue’ transatlantische Datenschutzabkommen stellt weitgehend eine Kopie des gescheiterten ‘Privacy Shield’-Abkommens dar. Anders als von der Europäischen Kommission behauptet, hat sich am US-Recht wenig geändert … nach wie vor haben nur US-Bürger verfassungsmäßig garantierte Rechte und dürfen nicht anlasslos überwacht werden”, schreiben die Datenschützer auf ihrer Webseite.Max Schrems selbst zeigt sich weiter kämpferisch – und ein wenig genervt: “Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Ping-Pong satthaben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Sache Anfang nächsten Jahres wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen wird.”In Ermangelung eines Abkommens verwenden Unternehmen derzeit sogenannte Standardvertragsklauseln, um Datenübertragungen über den Atlantik hinweg im Einklang mit der DSGVO zu regeln. Diese Praxis ist jedoch mühsam und übersteigt darüber hinaus oft die Ressourcen insbesondere kleinerer Unternehmen. Mit dem Datenschutzrahmen EU-USA soll die Notwendigkeit entfallen, mit jedem Vertragspartner individuelle Datenschutzverträge abzuschließen – solange diese sich dazu verpflichten, die genehmigten Leitlinien einzuhalten. (fm) Sie wollen weitere interessante Beiträge rund um das Thema IT-Sicherheit lesen? Unser kostenloser Newsletter liefert Ihnen alles, was Sicherheitsentscheider und -experten wissen sollten, direkt in Ihre Inbox.Jetzt CSO-Newsletter sichernDieser Beitrag basiert auf einem Artikel unserer US-Schwesterpublikation CSO Online. SUBSCRIBE TO OUR NEWSLETTER From our editors straight to your inbox Get started by entering your email address below. Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Abonnieren